Im Quellenvergleich
Alle Inhalte werden von KI erstellt. Dieser Überblick fasst zusammen, worin sich mehrere Quellen einig sind und worin sie sich unterscheiden — die Bewertung bleibt dir überlassen.
Das japanische Justizministerium hat am 7. August klargestellt, dass Stimmen rechtlich geschützt werden können. Die Klarstellung gilt auch für KI-generierte Cover-Songs, die die Stimme einer Person nachahmen. Das Ministerium stützt sich auf das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf öffentliche Zurschaustellung. Wer mit einer unbefugt nachgeahmten Stimme Geld verdient, kann gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Nachahmungen sind grundsätzlich erlaubt. Seit etwa 2023 verbreiten sich KI-Stimmen, die echte Stimmen imitieren. Es gab Beschwerden über Cover-Videos ohne Erlaubnis. Ein spezielles Gesetz fehlte bisher. Das Ministerium hat die Regeln in einem Bericht zusammengefasst. Die Richtlinie stellt klar, dass die Stimme wie Porträt und Name eine „Personenidentifikationsinformation“ und ein „Symbol der Persönlichkeit“ sei. Sie falle damit unter das „Publicity-Recht“ (Recht auf exklusive Nutzung der Anziehungskraft auf Kunden) und das aus dem Persönlichkeitsrecht abgeleitete „Recht, nicht ohne Weiteres genutzt zu werden“. Als mögliche Rechtsverletzungen nennt die Richtlinie etwa KI-generierte Gesangs-Videos von Charakteren, die ein Sprecher spielt, wenn damit Einnahmen erzielt werden. Auch ohne Gewinnabsicht kann eine Verletzung des Publicity-Rechts vorliegen, wenn die Stimme gezielt genutzt wird, um Klicks zu erhalten und dem Sprecher geschäftlich zu schaden. Die Veröffentlichung von Audio mit einer KI-Stimme, die obszöne Texte liest, kann Schadensersatzansprüche auslösen. Auch Anbieter von KI-Diensten können haften: Wer einen kostenpflichtigen Dienst anbietet, der gezielt die Stimme bestimmter Sprecher erzeugen kann, riskiert eine Bewertung als Publicity-Rechtsverletzung. Hintergrund ist eine Klage des Synchronsprechers Kenjiro Tsuda vom November des Vorjahres gegen den Betreiber einer Video-App wegen unerlaubter KI-Nachahmung seiner Stimme. Ein Expertengremium des Ministeriums hatte das Thema seit April in fünf Sitzungen beraten.