Im Quellenvergleich
Worin die Quellen übereinstimmen
Die Begleit-App der Ray-Ban-Meta-Smartglasses enthielt inaktiven Code für eine Gesichtserkennungsfunktion. Die Funktion war nicht aktiviert und für Nutzer nicht nutzbar. Der Code basierte auf drei KI-Modellen, die Gesichter erkennen, zuschneiden und in biometrische Profile umwandeln. Unbekannte Gesichter wurden lokal gespeichert. Meta hatte die Funktion nie öffentlich aktiviert. Nach einem Bericht von Wired entfernte Meta die Gesichtserkennungsfunktion aus der App. Die Quellen berichten weitgehend übereinstimmend.
Aktualisierungen
06.07.2026
Nach einem Bericht von Wired entfernte Meta die Gesichtserkennungsfunktion aus der App.
Worin sie sich unterscheidenExistenz der Funktion vor dem Bericht·Reaktion von Meta auf den Bericht·Zusätzliche Informationen zum Datenschutz
Existenz der Funktion vor dem BerichtDie Funktion war darauf ausgelegt, Gesichter in biometrische Signaturen umzuwandeln und mit einer lokalen Datenbank abzugleichen.- Die Funktion sollte Personen erkennen, die die Brillenkamera erfasst, und den Träger bei bekannten Gesichtern benachrichtigen.1
- Die Funktion erkennt ein bekanntes Gesicht und zeigt es in einer Benachrichtigung an.2
- Der Code basiert auf den Open-Source-Projekten InsightFace und SFace.2
Reaktion von Meta auf den Bericht- Ein Meta-Sprecher stellte den Bericht nicht infrage, betonte aber, es sei keine endgültige Entscheidung über eine Einführung getroffen.1
- Meta dementiert, eine zentrale Gesichtsdatenbank aufzubauen.1
- Meta hatte die Funktion nach dem Bericht zunächst bestritten, dass sie existiert.3
- Das Unternehmen beantwortete keine Fragen zu den Details des Systems.3
Zusätzliche Informationen zum Datenschutz- Das Unternehmen hatte 2021 sein früheres Gesichtserkennungssystem nach Datenschutzkritik und teuren Vergleichen eingestellt.1
- Im März 2026 deckten schwedische Zeitungen auf, dass Meta Datenannotierer in Nairobi Zugriff auf sensible, unanonymisierte Nutzerdaten der Brille gewährt hatte.2
- Eine Anwaltskanzlei verklagte Meta daraufhin wegen Verletzung der Privatsphäre.2
- Kade Crockford von der ACLU sieht in der heimlichen Integration der Funktion einen Beleg für die Notwendigkeit strengerer Datenschutzgesetze mit wirksamen Durchsetzungsmechanismen.3