Im Quellenvergleich
Worin die Quellen übereinstimmen
Der Innenausschuss des Bundestags befasste sich am 21. September 2026 mit Gesetzentwürfen der Bundesregierung, die digitale Ermittlungsbefugnisse für Bundeskriminalamt, Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausweiten sollen. Vorgesehen sind unter anderem die Gesichtersuche im Internet und die automatisierte Auswertung großer Datenmengen. Als Sachverständige war Pia Sombetzki von AlgorithmWatch geladen. Die Organisation kritisiert die Entwürfe als europarechtswidrig, verfassungsrechtlich bedenklich und datenschutzrechtlich problematisch. Sie fordert die Rücknahme der Entwürfe und ein gesetzliches Verbot biometrischer Massenerkennung für öffentliche und private Stellen. Die Quellen berichten weitgehend übereinstimmend.
Worin sie sich unterscheidenEinladung Sombetzkis als Sachverständige·Bewertung der Datenbanken kommerzieller Anbieter·Verstoß gegen die KI-Verordnung+5 weitere
Einladung Sombetzkis als Sachverständige- Pia Sombetzki wurde von der Linksfraktion als Sachverständige eingeladen.1
Bewertung der Datenbanken kommerzieller Anbieter- Die Datenbanken kommerzieller Anbieter wie PimEyes oder Clearview werden als datenschutzrechtlich höchst bedenklich bezeichnet.2
- Clearview AI und PimEyes wurden wegen Datenschutzverstößen mit Geldbußen belegt.1
Verstoß gegen die KI-Verordnung- Der biometrische Massenabgleich beruht auf einer Datenbank mit biometrischen Daten nahezu aller Menschen im Internet in Form von Templates; ein solcher KI-gestützter Aufbau ist laut der europäischen KI-Verordnung verboten.1
- Laut KI-Verordnung ist das massenhafte Sammeln von Gesichtsbildern aus dem Internet verboten, wenn damit eine Datenbank aufgebaut werden soll – genau das sei aber Voraussetzung für die Gesichtersuche.2
Folgen für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit- Menschen könnten ihre Meinungs- und Versammlungsfreiheit seltener wahrnehmen, wenn Behörden eine biometrische Datenbank vorhalten, mit der sie jederzeit über Fotos und Videos im Internet auffindbar wären.1
Legitimierung illegaler Praktiken kommerzieller Anbieter- Der Staat würde gegen die KI-Verordnung verstoßen und die illegale Praxis kommerzieller Anbieter von Gesichtssuchmaschinen wie Clearview AI und Pimeyes legitimieren.3
Empfehlung an Bundestag und Bundesrat- Bundestag und Bundesrat sollten gegen die Befugnisse stimmen.3
Bewertung der automatisierten Datenanalyse- Markus Löffelmann nennt die automatisierte Datenanalyse das mächtigste Instrument, über das der Gesetzgeber in 25 Jahren zu entscheiden hatte.2
Verantwortung für Verstöße bei Drittanbietern- Auch Drittanbieter verstoßen mit ihrer Datensammlung gegen die KI-Verordnung; das BKA würde die Auflagen dann nicht selbst brechen, aber Anbieter nutzen, die das tun.2