Im Quellenvergleich
Worin die Quellen übereinstimmen
Das Landgericht München I hat Google für unwahre Behauptungen in seinen KI-generierten Suchübersichten (AI Overviews) unmittelbar haftbar gemacht. Zwei Münchner Verlage waren fälschlich mit betrügerischen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, die Google die weitere Verbreitung der Falschaussagen untersagt. Google muss 80 Prozent der Verfahrenskosten tragen.
Worin sie sich unterscheiden
Begründung der HaftungDas Gericht stuft die KI-Übersichten als eigenständige Inhalte ein, nicht als bloße Suchergebnisse.- Die KI vermischte Informationen über andere Unternehmen mit den Klägerinnen, obwohl keine der verlinkten Quellen diesen Zusammenhang enthielt.1
- Der bisherige Schutz von Suchmaschinen, die Störerhaftung, greift in diesem Fall nicht mehr.2
- Das Gericht urteilte, dass KI-Übersichten im Gegensatz zu herkömmlichen Suchmaschinen „eigenständige, neue und inhaltliche Aussagen“ treffen.3
- Die Haftungsprivilegien des EU-Digital Services Act seien nicht anwendbar.4
- Anders als eine klassische Suchmaschine sei Google allein verantwortlich, da die KI eigenständige, neue Aussagen produziere, die in keiner verlinkten Quelle stünden.5
Reaktion von Google auf Abmahnung- Google korrigierte die irreführenden Aussagen nicht, selbst nach einer Abmahnung.3
Argument von Google zur HaftungsablehnungGoogle argumentierte, Nutzer könnten die KI-Antworten selbst überprüfen.- Das Gericht wies dies zurück: Die Möglichkeit, eine Aussage durch Recherche zu widerlegen, befreie nicht von der Haftung.1
- Google lehnte eine Haftung ab und verwies auf Warnhinweise.5
- Das Gericht urteilte, dass der Warnhinweis das Unternehmen nicht von der Haftung entbinde, da die Opfer sonst rechtlos wären.5
Einordnung als Präzedenzfall- Das Urteil könnte weltweit Folgen haben, da es offenbar das erste ist, das eine KI-Firma für KI-Äußerungen haftbar macht.3
- Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur KI-Haftung auf; andere Anbieter wie OpenAI oder Meta könnten ähnlich belangt werden.4
- Der Fall könnte ein Präzedenzfall sein, da er KI-generierte Inhalte nicht mehr als bloße Vermittlung von Drittinhalten einstuft.5
Widersprüchliche Urteile anderer Gerichte- Ein Berliner Gericht kam Anfang Juni zum gegenteiligen Schluss: Dort haftet Google für KI-Übersichten nur eingeschränkt als mittelbarer Störer.6
Begründung von Google für die Berufung- Google legt Berufung ein. Ein Sprecher erklärte, der Fall betreffe „spezifische und eng begrenzte Fehler“ und nicht die grundsätzliche Funktionsweise.6