Im Quellenvergleich
Worin die Quellen übereinstimmen
Das EU-Parlament hat einem Verbot von KI-Anwendungen zur Erstellung sexualisierter Deepfakes zugestimmt. Die formelle Zustimmung der EU-Staaten steht noch aus.
Worin sie sich unterscheiden
Abstimmungsergebnis- 423 Abgeordnete stimmten für die Änderung des KI-Gesetzes, 57 dagegen, 174 enthielten sich.1
- Das Europaparlament hat Änderungen an der KI-Verordnung beschlossen.2
Adressaten des Verbots- Das Verbot richtet sich sowohl gegen Nutzer als auch gegen Anbieter der Werkzeuge.1
- Die Verordnung verbietet sogenannte Nacktbildgeneratoren.2
Definition der verbotenen Inhalte- Das Verbot definiert sexualisierte Inhalte genau, etwa realistische Bilder von Genitalien oder sexuell eindeutigen Handlungen. Satirische Karikaturen und nicht-einvernehmliche Bikini-Bilder sind ausgenommen. Das Verbot zielt explizit auch auf Inhalte ab, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen.1
- Die Verordnung verbietet sogenannte Nacktbildgeneratoren.2
Zusätzliche Änderungen zu Pflichten für KI-Firmen- Weitere Änderungen verschieben Pflichten für KI-Firmen wie die Kennzeichnung generierter Inhalte mit Wasserzeichen auf Dezember 2026.1
- Die Neuerungen betreffen unter anderem Umsetzungsfristen für riskante KI-Anwendungen.2
Inkrafttreten des Verbots- Das Verbot soll ab dem 2. Dezember 2026 vom EU-KI-Amt durchgesetzt werden.1
- Das Europaparlament hat Änderungen an der KI-Verordnung beschlossen.2