Im Quellenvergleich

EU verbietet sexualisierte Deepfakes

2 Quellen · 2 Meldungen · Stand 23.06.2026

Alle Inhalte werden von KI erstellt. Dieser Überblick fasst zusammen, worin sich mehrere Quellen einig sind und worin sie sich unterscheiden — die Bewertung bleibt dir überlassen.

Im Quellenvergleich

Worin die Quellen übereinstimmen

Das EU-Parlament hat einem Verbot von KI-Anwendungen zur Erstellung sexualisierter Deepfakes zugestimmt. Die formelle Zustimmung der EU-Staaten steht noch aus.

Worin sie sich unterscheiden

Abstimmungsergebnis
  • 423 Abgeordnete stimmten für die Änderung des KI-Gesetzes, 57 dagegen, 174 enthielten sich.1
  • Das Europaparlament hat Änderungen an der KI-Verordnung beschlossen.2
Adressaten des Verbots
  • Das Verbot richtet sich sowohl gegen Nutzer als auch gegen Anbieter der Werkzeuge.1
  • Die Verordnung verbietet sogenannte Nacktbildgeneratoren.2
Definition der verbotenen Inhalte
  • Das Verbot definiert sexualisierte Inhalte genau, etwa realistische Bilder von Genitalien oder sexuell eindeutigen Handlungen. Satirische Karikaturen und nicht-einvernehmliche Bikini-Bilder sind ausgenommen. Das Verbot zielt explizit auch auf Inhalte ab, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen.1
  • Die Verordnung verbietet sogenannte Nacktbildgeneratoren.2
Zusätzliche Änderungen zu Pflichten für KI-Firmen
  • Weitere Änderungen verschieben Pflichten für KI-Firmen wie die Kennzeichnung generierter Inhalte mit Wasserzeichen auf Dezember 2026.1
  • Die Neuerungen betreffen unter anderem Umsetzungsfristen für riskante KI-Anwendungen.2
Inkrafttreten des Verbots
  • Das Verbot soll ab dem 2. Dezember 2026 vom EU-KI-Amt durchgesetzt werden.1
  • Das Europaparlament hat Änderungen an der KI-Verordnung beschlossen.2

Quellen (2)

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