Im Quellenvergleich

EU-Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte

2 Quellen · 2 Meldungen · Stand 06.07.2026

Alle Inhalte werden von KI erstellt. Dieser Überblick fasst zusammen, worin sich mehrere Quellen einig sind und worin sie sich unterscheiden — die Bewertung bleibt dir überlassen.

Im Quellenvergleich

Worin die Quellen übereinstimmen

Die EU-Kommission hat am 10. Juni 2026 einen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-Inhalten vorgelegt. Das Regelwerk konkretisiert die Transparenzvorgaben der KI-Verordnung (AI Act). Es richtet sich an Anbieter von KI-Systemen und an Bereitsteller, die diese Systeme nutzen. Deepfakes und KI-generierte Texte zu öffentlichen Angelegenheiten müssen klar gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss spätestens beim ersten Kontakt sichtbar sein. Anbieter müssen KI-Inhalte technisch in maschinenlesbaren Formaten markieren und dabei mindestens zwei Kennzeichnungsschichten kombinieren, etwa manipulationssichere Metadaten mit digitaler Signatur und unsichtbare Wasserzeichen. Erkennungswerkzeuge müssen für Aufsichtsbehörden und Forscher kostenfrei zugänglich sein. Für kreative, künstlerische und satirische Werke gelten flexiblere Regeln. Drei EU-Icons stehen kostenlos zur Verfügung: „AI GENERATED“ für vollständig KI-generierte Inhalte, „AI MODIFIED“ für teilweise manipulierte und ein Basis-„AI“-Icon. Bei Videos muss das Icon zu Beginn und nach Werbeunterbrechungen erscheinen. Bei reinen Audio-Inhalten ist eine gesprochene Einleitung Pflicht. Der Kodex verlangt Barrierefreiheit, etwa Tastensignale oder hohe Kontraste. Bereitsteller müssen die Kennzeichnung dokumentieren und ihr Personal schulen. Lizenzierte Medien dürfen auf ihre redaktionellen Prozesse vertrauen, andere müssen eine redaktionelle Kontrolle mit benannter verantwortlicher Person einrichten. Der Kodex basiert auf Freiwilligkeit. Unternehmen, die ihn umsetzen, können damit nachweisen, dass sie die gesetzlichen Pflichten des AI Acts erfüllen. Eine Taskforce soll den Kodex anpassen.

Aktualisierungen
06.07.2026
Drei EU-Icons stehen kostenlos zur Verfügung: „AI GENERATED“ für vollständig KI-generierte Inhalte, „AI MODIFIED“ für teilweise manipulierte und ein Basis-„AI“-Icon.
Bei Videos muss das Icon zu Beginn und nach Werbeunterbrechungen erscheinen.
Bei reinen Audio-Inhalten ist eine gesprochene Einleitung Pflicht.
Der Kodex verlangt Barrierefreiheit, etwa Tastensignale oder hohe Kontraste.
Bereitsteller müssen die Kennzeichnung dokumentieren und ihr Personal schulen.
Lizenzierte Medien dürfen auf ihre redaktionellen Prozesse vertrauen, andere müssen eine redaktionelle Kontrolle mit benannter verantwortlicher Person einrichten.
Der Kodex basiert auf Freiwilligkeit.
Unternehmen, die ihn umsetzen, können damit nachweisen, dass sie die gesetzlichen Pflichten des AI Acts erfüllen.
Eine Taskforce soll den Kodex anpassen.
Worin sie sich unterscheidenEU-Label und Icons·Ausnahme für Texte unter 200 Tokens·Taskforce zur Anpassung des Kodex
EU-Label und Icons
  • Das KI-Büro hat ein standardisiertes EU-Label entwickelt. Es trägt die Aufschrift „AI + GENERATED“ oder „AI + MODIFIED“. Das Label muss durchgehend sichtbar sein.1
  • Drei EU-Icons stehen kostenlos zur Verfügung: „AI GENERATED“ für vollständig KI-generierte Inhalte, „AI MODIFIED“ für teilweise manipulierte und ein Basis-„AI“-Icon.2
Ausnahme für Texte unter 200 Tokens
  • Für Texte unter 200 Tokens entfällt die Wasserzeichenpflicht.2
Taskforce zur Anpassung des Kodex
  • Eine Taskforce soll den Kodex anpassen.1
Früher genannt, aktuell nicht mehr getragen (1)
Kennzeichnung bei Videos und Audio
  • Das Label muss durchgehend sichtbar sein.1
  • Bei Videos muss das Icon zu Beginn und nach Werbeunterbrechungen erscheinen. Bei reinen Audio-Inhalten ist eine gesprochene Einleitung Pflicht.2
— von den aktuellen Quellen nicht mehr getragen (zuerst 29.06.2026)

Quellen (2)

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