Im Quellenvergleich

EU-Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte

3 Quellen · 3 Meldungen · Stand 23.06.2026

Alle Inhalte werden von KI erstellt. Dieser Überblick fasst zusammen, worin sich mehrere Quellen einig sind und worin sie sich unterscheiden — die Bewertung bleibt dir überlassen.

Im Quellenvergleich

Worin die Quellen übereinstimmen

Die EU-Kommission hat am 10. Juni 2026 einen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-Inhalten vorgelegt. Das Regelwerk konkretisiert die Transparenzvorgaben der KI-Verordnung, die ab dem 2. August 2026 greift. Deepfakes und KI-generierte Texte im öffentlichen Interesse müssen dann klar gekennzeichnet werden. Der Kodex basiert auf Freiwilligkeit. Unternehmen, die ihn umsetzen, können damit nachweisen, dass sie die gesetzlichen Pflichten des AI Acts erfüllen. Entwickler müssen KI-Inhalte technisch in maschinenlesbaren Formaten markieren. Der Kodex schreibt einen mehrschichtigen Ansatz vor: Anbieter kombinieren mindestens zwei Ebenen, etwa manipulationssichere Metadaten mit digitaler Signatur und unsichtbare Wasserzeichen. Erkennungswerkzeuge müssen für Aufsichtsbehörden, Medien und Forscher kostenfrei zugänglich sein. Anwender müssen Deepfakes und KI-Texte für das menschliche Auge oder Ohr kennzeichnen. Das KI-Büro hat ein standardisiertes EU-Label entwickelt. Das Label muss durchgehend sichtbar sein. Für kreative Werke gelten flexiblere Regeln. Eine Taskforce soll den Kodex anpassen.

Worin sie sich unterscheiden

Anzahl und Bezeichnung der EU-Icons
  • Das KI-Büro hat ein standardisiertes EU-Label entwickelt. Es trägt die Aufschrift „AI + GENERATED“ oder „AI + MODIFIED“.1
  • Drei EU-Icons stehen kostenlos zur Verfügung: „AI GENERATED“ für vollständig KI-generierte Inhalte, „AI MODIFIED“ für teilweise manipulierte und ein Basis-„AI“-Icon.2
Regelung für Audio-Inhalte
  • Bei reinen Audio-Inhalten ist eine gesprochene Einleitung Pflicht.2
Anforderungen an lizenzierte Medien
  • Lizenzierte Medien dürfen auf ihre redaktionellen Prozesse vertrauen, andere müssen eine redaktionelle Kontrolle mit benannter verantwortlicher Person einrichten.2
Ausnahme für kurze Texte
  • Für Texte unter 200 Tokens entfällt die Wasserzeichenpflicht.2
Kennzeichnung bei Videos
  • Bei Videos muss das Icon zu Beginn und nach Werbeunterbrechungen erscheinen.2
Barrierefreiheit der Kennzeichnung
  • Der Kodex verlangt Barrierefreiheit, etwa Tastensignale oder hohe Kontraste.2
Dokumentations- und Schulungspflicht für Bereitsteller
  • Bereitsteller müssen die Kennzeichnung dokumentieren und ihr Personal schulen.2
Flexiblere Regeln für kreative Werke
  • Für kreative Werke gelten flexiblere Regeln.1
  • Künstlerische und satirische Werke sind nicht ausgenommen, erhalten aber flexiblere Platzierungsregeln.2
Mehrschichtiger Ansatz bei Anbietern
  • Der Kodex schreibt einen mehrschichtigen Ansatz vor: Anbieter kombinieren mindestens zwei Ebenen, etwa manipulationssichere Metadaten mit digitaler Signatur und unsichtbare Wasserzeichen.1
  • Anbieter müssen zwei Kennzeichnungsschichten anwenden: digital signierte Metadaten und ein nicht wahrnehmbares Wasserzeichen.2
Taskforce zur Anpassung
  • Eine Taskforce soll den Kodex anpassen.1

Quellen (3)

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