Im Quellenvergleich
Worin die Quellen übereinstimmen
Ein US-Bundesgericht hat einen Vergleich zwischen Anthropic und Autoren über 1,5 Milliarden US-Dollar genehmigt. Das KI-Unternehmen entschädigt damit Urheber, deren Werke es ohne Erlaubnis zum Training seiner KI-Modelle genutzt hatte. Die Zahlung beträgt etwa 3.000 Dollar pro Werk. Das Gericht entschied, dass das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschütztem Text als faire Nutzung (Fair Use) gilt, der Erwerb von Büchern von Piratenseiten jedoch illegal war. Die Quellen berichten weitgehend übereinstimmend. Der Vergleich gilt als die höchste Entschädigungssumme in einer US-Urheberrechtsklage. Einige Autoren und Verlage haben sich von dem Vergleich ausgeschlossen und klagen separat.
Aktualisierungen
21.07.2026
14:08Der Vergleich gilt als die höchste Entschädigungssumme in einer US-Urheberrechtsklage.
Einige Autoren und Verlage haben sich von dem Vergleich ausgeschlossen und klagen separat.
Worin sie sich unterscheidenHöhe der Vergleichssumme·Beteiligung der Betroffenen·Bewertung der Vergleichssumme+2 weitere
Höhe der VergleichssummeDie Vergleichssumme beträgt 1,5 Milliarden US-Dollar.- Die Vergleichssumme beträgt 15 Milliarden US-Dollar (etwa 2400 Milliarden Yen).1
Beteiligung der BetroffenenMehr als 91 Prozent der Betroffenen haben Anspruch erhoben.- Die Zahlung verteilt sich auf 91 Prozent der Kläger.2
Bewertung der VergleichssummeDie Anwaltskanzlei der Kläger spricht von der höchsten Entschädigungssumme, die je in einem Urheberrechtsverfahren zugesprochen wurde.- Der Anwalt der Kläger spricht von einem historischen Vergleich.1
- Mehrere Kläger lehnten die Zahlung ab, da sie die Summe für zu niedrig halten.2
Hintergrund der illegalen Datensammlung- Ein Paper von Anthropic-Angestellten aus Dezember 2021 zeigte, dass 32 Prozent eines Trainingsdatensatzes aus „internet books“ bestand, einem Codewort für illegal geladene Bücher.3
- Im Zuge des Verfahrens wurde das Geheimprojekt „Project Panama“ bekannt, bei dem Anthropic Millionen physischer Bücher kaufte, digitalisierte und vernichtete, um Trainingsmaterial zu gewinnen.2
Richterliche ZuständigkeitEin Bundesrichter hat den Vergleich genehmigt.- Richter Alsup entschied über den Fall.4
- Bundesrichterin Araceli Martínez-Olguín hat die Einigung abgesegnet.3